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Kompetenter Mitstreiter um Erich Frankes Patente: Gerhard Heydrich

© Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena
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Gerhard Heydrich hatte ein Talent als Erfinder: Das zeigen seine Patente aus dem Jahr 1933. Vermutlich erlangte er dabei auch Erfahrungen im Patentrecht.

Bei der Entstehung des Unternehmens Franke spielt ein Mann eine tragende Rolle, der ­heute weitgehend in Vergessenheit geraten ist: Gerhard Heydrich. Der 1884 in Langenweddingen geborene Kaufmann betreibt ab 1919 in Jena ein Handelsgewerbe zum „Vertrieb von Rohmaterial für Industrie und Vertretung für Stahl und Messing“, aus der später sein „Handel für optische Rohstoffe“ wird. Zu seinen Kunden gehört auch Zeiss, wo er mit Erich ­Franke in Kontakt kommt.

Gerhard Heydrich weiß um die wirtschaftliche Bedeutung von Patenten, hat er doch selbst 1933 zwei von ihm erfundene Thermometer angemeldet. Die Idee, das von Erich Franke erfundene, aber auf Zeiss patentierte Drahtwälzlager mit einer gemeinsamen Firma zu vermarkten, entsteht schon früh. Im Juni 1945 – Erich Franke ist ­gerade nach Heidenheim umgesiedelt – schreibt ihm Heydrich aus Jena: „Ich bin z. Zt. mit der Ausarbeitung eines Briefes an die Firma C. Z. [Carl Zeiss] beschäftigt, auf Grund dessen ich die Abtretung der beiden Patente [zum Drahtkugellager gab es mittlerweile ein Zusatzpatent] und ihre Weiterentwicklung für den zivilen Bedarf verlange.“ Grundlage der Forderung ist eine angebliche Zusage von Walther Bauersfeld gegenüber Erich Franke, den Heydrich nun um Belege hierfür bittet.

Ganz so einfach ist die Angelegenheit jedoch nicht, wie der darauf folgende rege Briefwechsel zwischen den beiden zeigt. Heydrich beauftragt sogar einen Rechtsanwalt, der ein juristisches Vorgehen gegenüber Zeiss aber als „zwecklos“ erachtet. Vor allem die grundlegenden Veränderungen bei Zeiss in Jena, das zum volkseigenen Betrieb (VEB) wird, und die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Ansprechpartner in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) erweisen sich als große Hindernisse.

Wie die Einigung schließlich zustande kommt, bleibt nebulös. Unbestritten ist aber, dass Gerhard Heydrich unermüdlich am Ball bleibt und eine entscheidende Rolle dabei spielt. Im November 1947 schließt die Firma Carl Zeiss, Optische Wer­ke in Jena, einen Vertrag mit Erich Franke. Dieser Vertrag räumt Franke „die ausschließ­liche Lizenz an dem von ihm selbst erfundenen Drahtkugel­lager DRP 625 461 und dem Zusatzpatent DRP 626 890“ ein. Tragischerweise ­erlebt ­Gerhard Heydrich die wirtschaftliche Nutzung der Patente nicht: Noch während der Gründung der Firma „Franke & Heydrich GmbH“ verstirbt er 1948 im Alter von 65 Jahren. //

Ab 1945 kümmert sich Gerhard Heydrich in Jena fachkundig und hartnäckig darum, von Zeiss die Freigabe der Patente auf Erich Frankes Erfindungen zu erwirken.

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